Unsere Geschäftsbedingungen

Stand: 01. Juli 2010

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lokalisierungs-, Globalisierungs-, Internet- und Unternehmensberatungsdienstleistungen, die ein Vertragspartner mit YABYLON GmbH (im folgenden „YABYLON“) abschließt, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Sie gelten vorrangig gegenüber allen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, auch wenn dies ausdrücklich in dessen AGBs ausgeschlossen wird. Mit Vertragsschluss wird dies vom Vertragspartner anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss

Aufträge sind nur verbindlich, wenn der Vertragspartner ein zuvor von YABYLON übermitteltes, schriftliches Angebot schriftlich angenommen hat. Schriftlich im Sinne dieser Bestimmung ist auch eine Erklärung, die per Telefax oder E-Mail übermittelt wird.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Entgelte sind sofort nach Erbringung der Leistung ohne Abzüge fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Mahnungen, Rechnungen und ähnliche Schreiben können auch elektronisch, insbesondere per E-Mail, übermittelt werden.

§ 4 Lokalisierungs- und Globalisierungsleistungen

a) Gegenstand
Lokalisierungs- und Globalisierungsleistungen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich (1) Übersetzungen aller Art, (2) Erstellen von Marktanalysen, (3) Erstellen von Projektplänen für Lokalisierungsprogramme (= Gesamtkonzept für die Anpassung eines Produkts an die kulturellen und sprachlichen Gegebenheiten des Zielmarkts), (4) Management von Lokalisierungsprogrammen, (5) Unternehmensberatungsdienstleistungen. Ziffern 2 bis 5 werden im Folgenden auch als „sonstige Dienstleistungen“ bezeichnet. Sonstige Dienstleistungen unterfallen allein dem Recht der Dienstverträge. YABYLON schuldet grundsätzlich keinen Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts, sondern eine ordnungsgemäße Diensterbringung. Bei allen sonstigen Dienstleistungen liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit von YABYLON auf der Beratung des Kunden. Unterlagen, die in diesem Zusammenhang von YABYLON erstellt werden, sind Hilfsmittel, nicht das geschuldete Ergebnis des Vertrags.

b) Gewährleistung und Vertragsbeendigung

aa) Allgemeines
In Fällen einer verschuldensabhängigen Haftung ist die Haftung von YABYLON auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Die Haftungssumme ist, gleich auf welchem Rechtsgrund die Haftung beruht, auf den Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungsobergrenze gilt ausdrücklich nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

bb) Übersetzungsarbeiten
Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regel 1 Jahr ab Ablieferung. Soweit nicht gesetzlich zwingend anders bestimmt, beginnen Gewährleistungsfristen aller Art spätestens mit Ablieferung der Leistung, wie z.B. der Dateien nach abgeschlossener Übersetzung, beim Vertragspartner. Der Vertragspartner hat die Leistungen unverzüglich auf Mängel jeglicher Art zu überprüfen und eventuelle Mängelrügen unverzüglich und schriftlich an YABYLON zu übermitteln. Versäumt er diese Obliegenheit, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Wird vom Vertragspartner nicht ausdrücklich eine festgelegte Terminologie, vor allem für die Übersetzung bestimmter Begriffe, vorgegeben, so stellt es in keinem Fall einen Mangel dar, wenn sich YABYLON sinngerechter Übersetzungen bedient, die in allgemeinen Lexika zu finden sind. Gibt der Vertragspartner die Schreibweise von Eigennamen oder anderen feststehenden Bezeichnungen, die nicht im lateinischen Alphabet dargestellt werden, nicht vor, darf sich YABYLON auch ohne Rücksprache einer Schreibweise bedienen, die das Klangbild möglichst genau wiedergibt. YABYLON ist nicht verpflichtet, insoweit eine gesonderte Überprüfung vorzunehmen oder sich an in zwischenstaatlichen Verträgen festgelegte Umschriftkonventionen zu halten.
Werden Mängel festgestellt, so hat der Vertragspartner die in § 634 BGB genannten Rechte. Er darf von seinem Recht auf Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2 und 637 BGB) sowie auf Rücktritt oder Minderung der Vergütung (§ 634 Nr. 3 BGB) jedoch erst Gebrauch machen, wenn mindestens drei Nachbesserungsversuche von YABYLON fehlgeschlagen sind. Für die Zeit der Nachbesserung können weitergehende Gewährleistungsrechte, insbesondere Schadensersatz, nicht geltend gemacht werden. Wird bei Übersetzungsleistungen gem. § 649 BGB der Vertrag vom Vertragspartner vorzeitig gekündigt, behält YABYLON den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung, muss sich aber pauschal ersparte Aufwendungen in Höhe von 5% des Auftragswerts netto als ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Beiden Seiten steht es abweichend hiervon frei, den Nachweis zu führen, dass die ersparten Aufwendungen zu ihren Gunsten höher oder niedriger waren.

cc) Sonstige Dienstleistungen
Übernimmt YABYLON sonstige Dienstleistungen im Sinne von § 4 Buchstabe a) Ziffern 2 bis 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so ist der Vertrag in den Fällen von Ziffer 2 ,3 und 5 nicht ordentlich kündbar, sondern endet mit Ablieferung des Konzepts. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Falle von Ziffer 4 beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen,
YABYLON betreibt keine Rechtsberatung und haftet im Rahmen der sonstigen Dienstleistungen nur für sorgfältige Beratungsleistungen. YABYLON übernimmt in keinem Fall das allgemeine geschäftliche Risiko des Vertragspartners. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag, so ist er verpflichtet, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallenen Entgelte auszugleichen. Dies schließt den Ersatz aller angefallenen Arbeitsstunden nach dem im Auftrag angegebenen Stundensatz oder, wenn ein solcher nicht angegeben ist, nach dem bei Dienst- oder Werkleistungen der jeweiligen Art üblichen Stundensatz ebenso wie Materialaufwand ein. YABYLON steht es jederzeit offen, einen durch die Kündigung darüber hinaus entstandenen Schaden geltend zu machen.

§ 5 Internetdienstleistungen

a) Gegenstand
Intemetdienstleistungen sind alle im Zusammenhang mit Darstellung und Kommunikation im Internet angebotenen Leistungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich: (1) Entwicklung und Pflege von Websites und Intemetauftritten, (2) Audio-, Video- und Bildbearbeitung mit dem ganz oder teilweise verfolgten Zweck einer Verwendung im Internet, (3) Redaktionelle Tätigkeiten (Erstellung, Bearbeitung und Betreuung von Inhalten), (4) Technische Hilfsdienste (Datenformatkonvertierungen, Erstellen von Datenverarbeitungsprogrammen).

b) Gewährleistung und Vertragsbeendigung
Für alle Intemetdienstleistungen gelten die Gewährleistungsregelungen für Lokalisierungs- und Globalisierungsleistungen in § 4 Buchstabe b Unterabschnitt aa) entsprechend. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen gilt für alle Intemetdienstleistungen ein beiderseitiges Kündigungsrecht von 4 Wochen.

§ 6 Urheberrechte

YABYLON überträgt dem Kunden alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Rechte an der erbrachten Leistung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verwendung, Verwertung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung und Abänderung der von YABYLON gewährten Leistungen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen in jeglichem Medium jeglicher Art. Die Übertragung ist zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeglicher sonstiger Weise unbeschränkt. Sie steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Leistungsentgelts. Während des Zahlungsverzugs steht YABYLON unabhängig von urheberrechtlichen Ansprüchen ein vertraglicher Unterlassungsanspruch gegen den Auftraggeber zu. Dieser richtet sich gegen die Verwendung der von YABYLON geschaffenen Arbeitsergebnisse in Produkten des Auftraggebers, bis das vertraglich vereinbarte Entgelt voltständig gezahlt ist.

§ 7 Schriftform

Vertragliche Absprachen, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages mit YABYLON haben schriftlich zu erfolgen, ebenso alle Erklärungen innerhalb der vertraglichen Beziehungen, wie insbesondere Kündigungen und andere einseitige Rechtsgeschäfte. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordemisses selbst. Schriftlich ist auch eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail, wenn eine ausreichende Absender- und Sendezeiterkennung sichergestellt ist.

§ 8 Salvatorische Bestimmung

Sollte zwischen den Parteien eine unwirksame Bestimmung vereinbart sein oder eine der vertraglichen Bestimmungen unwirksam werden, so wird der Vertrag im Übrigen in seiner Wirksamkeit nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt. Jede Partei hat das Recht, eine solche Klausel schriftlich vorzuschlagen; sie gilt als vereinbart, wenn die andere Partei nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Vorschlags widerspricht.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

Alle auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich nach deutschem Recht zu beurteilen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.

§ 10 Datenspeicherung

Alle auf den Auftrag bezogenen Daten des Vertragspartners werden von YABYLON gespeichert und für Dritte unzugänglich aufbewahrt. YABYLON ist berechtigt, die Daten nach einer Frist von zwei Jahren zu löschen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte mit YABYLON nach dem in der Kopfzeile angegeben Datum.

Die folgenden Regelungen gelten ergänzend, falls Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein sollten:

Ergänzende Regelungen für Verbraucher

§ 1 Gewährleistung

Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist in § 4 b Unterabsätze aa bis cc, gilt nicht. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.